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Sicherheitsinspektionen Seit mehreren Jahren führt unser Büro
Sicherheitsinspektionen gemäß DIN EN 1176, DIN 7926 und DIN 18034 durch.
Sicherheit
auf Spielplätzen
Die Verpflichtung zu regelmäßigen Kontrollen ergibt sich aus § 823 (1) BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Die Richtlinien für Spielplätze ergeben sich aus DIN EN 1176 / Teile 1 - 11 (Spielgeräte), für Altgeräte DIN 7926 und DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen) inkl. der jeweiligen Neuerungen (letzte Überarbeitung und Ergänzung August 2008). Bei Kindergärten sind zusätzlich die Veröffentlichungen der Unfallkassen zu berücksichtigen. Hierbei ist insbesondere wichtig, dass für Kinder unter 3 Jahren besondere Anforderungen gelten, wobei der "Bestandsschutz" entfällt! Für Skateanlagen ist die DIN EN 14974:2006 gültig, für Altgeräte wiederum die DIN 33943. Die
Prüfung bzw. Abnahme der Anlagen sollte durch einen gemäß DIN SPEC 79161
zertifizierten Prüfer vorgenommen. Diese im Dezember 2011 eingeführte Norm
gibt erstmals einheitliche Mindestanforderungen in Bezug auf die Prüfer vor. Kontrollen
Durchführung je nach Größe und Frequentierung des Spielplatzes zwischen täglich und einmal pro Woche. Ablesen von Scherben und Unrat, Feststellen von kurzfristig aufgetretenen Schäden (z. B. durch Zerstörung). Ggf. auflockern von Fallschutzsand, entfernen von Steinen oder Hölzern aus Fallbereichen u. a. Auch nicht ortsfest montierte Sitzbänke müssen bei Bedarf aus den Sicherheitsbereichen der Geräte entfernt werden.
Durchführung je nach Größe und Frequentierung des Spielplatzes zwischen einmal pro Monat und einmal im Vierteljahr. V. a. Prüfen von Verschleiß an Gelenken, Ketten und Verbindungen etc., Prüfen des Fallschutzes. Zusätzlich die Kontrollen die auch bei der Visuellen Routine-Inspektion durchgeführt werden.
Durchführung einmal jährlich, möglichst im Frühjahr. Freilegen
von Pfosten um Fäulnis in tragenden Holzkonstruktionen bzw. Kontaktkorrosion
bei Metallkonstruktionen erkennen zu können, Prüfung von Sicherheitsabständen,
Überprüfung von Fallschutzbereichen und Fallhöhen, Prüfung von Altgeräten
auf ihre Übereinstimmung mit der DIN 7926. Diese DIN ist auch von Altgeräten
zu erfüllen - nur dann gilt noch Bestandsschutz. Kontrolle von Spalt- und Öffnungsmaßen etc. Darüber
hinaus ist die Gesamtanlage zu begutachten (Einzäunung, Zugang, Mobiliar) sowie
die Vegetation auf Giftigkeit. Bäume sind in diesem Rahmen auf Bruchgefahr, Zusätzlich die Kontrollen die auch bei den beiden untergeordneten Inspektionen durchgeführt werden.
Protokolle
Über alle durchgeführten Kontrollen sind Protokolle anzufertigen, zu unterzeichnen und von leitender Position aus (Bauhofleiter, Bauamt) gegenzuzeichnen. Die Protokolle sollen Auskunft darüber geben, welche Schäden festgestellt wurden, welche Maßnahmen ergriffen wurden (Sperrung, Reparatur) und wer diese wann durchgeführt hat. Die Protokolle müssen für einen potentiellen Streitfall bzw. zur Dokumentation der regelmäßigen Durchführung der Kontrollen 5 Jahre aufbewahrt werden. Management
/ Dienstanweisung
Verantwortlich
auf kommunaler Ebene:
Bürgermeister Dabei muss schriftlich eine klare Aussage darüber getroffen werden, wer wofür verantwortlich bzw. zuständig ist. Hierbei ist es wichtig, dass die für die Durchführung verantwortlichen Mitarbeiter zum einen regelmäßig und umfassend geschult werden und zum zweiten ausreichend Zeit für eine gewissenhafte Prüfung zur Verfügung haben. Verantwortung
/ Kosten
Zur Verbesserung der Sicherheit sowie um Kosten zu sparen bietet es sich für viele Kommunen an, insbesondere die Hauptinspektion, teilweise auch die operative Inspektion, an kompetente Partner zu vergeben. Eine häufig nur ein- bis maximal zweitägige Ausbildung ohne permanente Fortbildung ist in der Regel für eine ordnungsgemäße Durchführung der Hauptinspektion nicht ausreichend. Die kommunalen Mitarbeiter sind zumeist noch mit vielen weiteren Aufgaben beschäftigt, so dass sie die Inhalte der betreffenden Normen sowie der dazu gehörenden Ergänzungen und Neuerungen häufig nur unzureichend präsent haben. Ein weiterer Vorteil bei der Vergabe der Hauptinspektion an außen Stehende stellt auch die teilweise Abgabe der Verantwortung an andere dar. Ein Prüfer von außen hat außerdem einen anderen Blickwinkel. Er führt häufiger Prüfungen durch, kennt daher auch viele andere Anlagen und damit zusammen hängende Probleme. Ein Austausch mit einem externen Prüfer ist darüber hinaus für den für die anderen Inspektionen zuständigen Mitarbeiter fruchtbar und sinnvoll.
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